BGH (Urteil vom 17.7.2014): Schadensersatzanspruch bei steuerlichen Vorteilen


Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem Fonds (z.B. einer Kommanditgesellschaft / einem Filmfonds) mit dem Ziel der Zuweisung von steuerlichen Verlusten, so ist ein etwaiger Schadensersatz als Betriebseinnahme zu versteuern. Dann müssen allerdings erzielte Steuervorteile auch nicht auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden. 

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