LG Münster (Urteil vom 23.4.2014): Schadensersatz bei schon vorhandenen Vorschäden am KFZ

Hat das Fahrzeug eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten Vorschäden und verschweigt der Geschädigte diese bzw. gibt er wahrheitswidrig an, diese seienm zum Unfallzeitpunkt schon repariert gewesen, verliert er seine Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher.