Montag, 03.11.2014
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Neues zur Selbstanzeige
Kategorie:Zum 1.1.2015 sind die Voraussetzungen und die finanziellen Konsequenzen einer Selbstanzeige deutlich verschärft werden.
1. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige straffrei bleiben soll, wird von T€ 50 auf T€ 25 abgesenkt.
2. Der Besteuerungszeitraum wird für bestimmte, bislang verschwiegene ausländische Einkünfte erweitert.
3. Der Berichtszeitraum, den die Selbstanzeige erfassen muss, sofern sie straffrei sein soll, wird von bisher 5 auf 10 Jahre erweitert.
4. Ohne gleichzeitige Zahlung der Hinterziehungszinsen mit der Selbstanzeige wirkt die Selbstanzeige nicht (mehr) strafbefreiend.