Neues zur Selbstanzeige


Zum 1.1.2015 sind die Voraussetzungen und die finanziellen Konsequenzen einer Selbstanzeige deutlich verschärft werden.

1. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige straffrei bleiben soll, wird von T€ 50 auf T€ 25 abgesenkt.

2. Der Besteuerungszeitraum wird für bestimmte, bislang verschwiegene ausländische Einkünfte erweitert.

3. Der Berichtszeitraum, den die Selbstanzeige erfassen muss, sofern sie straffrei sein soll, wird von bisher 5 auf 10 Jahre erweitert.

4. Ohne gleichzeitige Zahlung der Hinterziehungszinsen mit der Selbstanzeige wirkt die Selbstanzeige nicht (mehr) strafbefreiend.

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