OLG Hamm (Urteil vom 7.3.2014): Auskunftsanspruch des Samenspenders über das gezeugte Kind


Ein Samenspender hat gegen die Kindsmutter des durch die Samenspende gezeugten Kindes einen Anspruch auf Auskunft über das Kind. Anders könnte es sein, wenn die Erteilung der Auskunft dem Kindeswohl widerspricht.

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