OLG Stuttgart (Urteil vom 30.6.2014): Kfz-Reparatur und trotzdem Abrechnung auf Gutachtenbasis?


Nach einem Verkehrsunfall werden üblicherweise Reparaturkostengutachten erstellt. Die so ermittelten Reparaturkosten können (netto) vom Unfallverursacher verlangt werden. Wenn allerdings der Geschädigte das Fahrzeug zwar fachgerecht, aber – z. B. im Ausland – wesentlich billiger reparieren lässt, erhält er auch nur die tatsächlichen Reparaturkosten, die er bezahlt hat und kann nicht die fiktiven Kosten laut Gutachten verlangen. Andernfalls würde er durch den Unfall besser gestellt, als vor dem Unfall und dies widerspricht den im Schadensrecht geltenden Bereicherungsverbot.

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