Ausstigesmöglichkeit aus teuren Kreditverträgen mit nicht mehr zeitgemäßen, hohen Zinsen


Wenn auf das Widerrufsrecht nicht in gesetzlich vorgeschriebener Form hingewiesen wurde, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Der Gesetzgeber verlangt, dass der Beginn der Widerrufsfrist klar dargestellt sein muss, dass die Klausel nicht verwirrend sein darf und dass sie fett gedruckt sein muss. Fehlt es daran, hat die Widerrufsfrist nie begonnen und Sie können auch nach Jahren noch aus einem Kreditvertrag aussteigen. Dies birgt nicht nur die Chance, alte Hoch-Zins-Verträge loszuwerden bzw. im Verhandlungsweg einen Umstieg auf einen Vertrag zum aktuelle Niedrig-Zins-Niveau zu erreichen (und zwar auch bei sog. Forward-Darlehen zur Sicherung eine Anschlussfinanzierung), sondern es folgt daraus auch das Recht, evtl. schon bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen für seitens der Bank akzeptierte vorzeitige Vertragsauflösungen von der Bank zurückzuholen.

Zu empfehlen ist aber, vor einer siolche Maßnahme, die von den Banken als Kampfansage gewertet und mehr und mehr bekämpft wird, einen Umstieg auf einen anderen Kreditgeber zu sichern. Viele Banken haben sich nämlich in letzter Zeit in kartellrechtlich bedenklicher Weise dahingehend abgesprochen, solch renitenten Kunden auf breiter Front entgegenzutreten und eine Ersatzfinanzierung nicht anzubieten.

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