BAG (Urteil vom 21.2.2012): Anrechnung von gewährtem Urlaub bei Arbeitsplatzwechsel


Hat der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt und der Arbeitnehmer hiergegen Kündigungsschutzklage erhoben, erwirbt der Arbeitnehmer auch während des Kündigungsschutzverfahrens Urlaubsansprüche, und zwar auch dann, wenn er inzwischen ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Allerdings muss er sich einen evtl. vom neuen Arbeitgeber gewährten Urlaub beim alten Arbeitgeber anrechnen lassen, wenn er die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig hätte erfüllen können.

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