BFH (Urteil vom 13.07.2011): Doppelter Mietaufwand als Werbungskosten


Doppelte Haushaltsführung ist in unserer Praxis immer wieder ein Thema bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen nichtselbständig Tätiger.  Jetzt hat der BFH klargestellt, dass wegen Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar sind, allerdings nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag , längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses.

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