BFH (Urteil vom 24.4.2014): Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung


Eine Steuerfestsetzung erweist sich als rechtswidrig und wird aufgehoben. Dann sind auch Säumniszuschläge zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, ihm diese aber versagt worden ist.

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