BFH (Urteil vom 29.4.2014): Ferrari als Dienstfahrzeug


Ein selbständiger Tierarzt gönnte sich einen Ferrari und wollte die Kosten in Höhe von – sage und schreibe – € 14,– pro gefahrenem Kilometer steuermindernd als Betriebsausgaben in Abzug bringen, und das, obwohl er das Fahrzeug in drei Jahren gerade einmal an 20 Tagen genutzt hat. Das Gericht hielt dies für unangemessen und gestand lediglich € 2,– pro gefahrenem Kilometer zu, was einem Mercedes 600 SL entspricht. Es gibt also Grenzen!

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