BGH (Urteil vom 22.7.2014): Sachverständigenkosten


Die Kosten für die begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den Vermögensnachteilen, die gemäß § 249 I BGB vom Unfallverursacher ersetzt verlangt werden können. Das gilt zumindest dann, wenn die begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs zweckmäßig und erforderlich war.

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