BGH (Urteil vom 24.4.2014): Haftung des Wirtschaftsprüfers für falsches Testat


Wirtschaftsprüfer, die ein Gutachten, das für Geldanleger bei ihrer Anlageentscheidung grundlegend war (z. B. bei Abdruck in Prospekten), falsch erstellt haben, haften dem Anleger gegenüber auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im Kapitalanlagerecht werden mithin die Rechte der Anleger erweitert.

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