BGH (Urteil vom 29.8.2014): Sonderregelung für Parkplätze?


Die normalen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind grundsätzlich auch auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen anwendbar.

Der fließende Verkehr ist nicht grundsätzlich gegenüber einem in einen Parkplatz Einfahrenden oder aus einem Parkplatz Ausfahrenden bevorrechtigt.

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