BVerfG (Urteil vom 17.12.2014): Erbschaftsteuer verfassungswidrig


Das Bundesverfassungsgericht  hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht  hat das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt. Damit sind Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben weitgehend verfassungswidrig. Familienunternehmen sollen aber auch künftig entlastet werden. Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von  Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien.

Auch künftig dürfen demnach kleinere und mittlere  Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer entlastet  werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Der Senat knüpfte das aber an schärfere Bedingungen. Das bisherige Ausmaß und die Ausgestaltung der Steuerbefreiung seien mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit nicht zu vereinbaren, sagte das Gericht. Es sei verfassungswidrig, “eine umfassende Verschonung ohne jegliche Bedingungen zu gewähren”.

So verletze es das Gleichbehandlungsgebot, auch Großunternehmen von der Steuer zu befreien, ohne dass die Finanzbehörde konkret prüfe, ob sie überhaupt einer steuerlichen Entlastung bedürfen. Der Gesetzgeber müsse nun präzise und handhabbare Kriterien festlegen, um jene Unternehmen zu bestimmen, die im Erbfall ohne Bedürfnisprüfung verschont werden können, und zwar bis 30.6.2016.

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