LG Saarbrücken (Urteil vom 28.3.2014): Beweislast bei Unfall im Kreisverkehr


Wenn es im Kreisverkehr zu einer Kollision zwischen einem auf der Kreisbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer und einem Einfahrenden kommt,spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden.

Weiterhin spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, in dessen Einmündungsbereich sich der Unfall ereignet hat, wenn nicht klar ist, wer zuerst in den Kreisverkehr eingefahren ist.

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