OLG Hamm (Urteil vom 9.9.2014): Handynutzung bei automatisch abgeschaltetem Motor


Wenn der Motor infolge einer Start-Stopp-Funktion abgeschaltet ist und das Fahrzeug steht, ist das Telefonieren mit dem Handy nicht verbotswidrig, weil das Gesetz nicht zwischen manuellem oder automatischem Abschalten des Motors differenziert.

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